Utl.: Culinarius schafft Überblick über die aktuellen COVID-19 Bestimmungen
- Harter Lockdown ab 22. November für maximal 20 Tage
- Gastronomie wird geschlossen, Lieferservices und Abholungen sind weiterhin möglich
- FFP2 Maskenpflicht im Innenbereich
COVID-19 hat Österreich nach wie vor fest im Bann. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Entwicklungen hat die Bundesregierung einen harten Lockdown ab dem 22. November für vorerst 10, aber maximal 20 Tage, verordnet. Culinarius schafft einen Überblick darüber was dieser Lockdown nun für die Gastronomie bedeutet und was Gastronom*innen beachten müssen.
- Gastronomiebetriebe dürfen nur für die Abholung von Speisen und alkoholfreien, beziehungsweise alkoholischen Getränken in handelsüblichen, verschlossenen Behältern öffnen
- Lieferservices können nach wie vor angeboten werden
- In geschlossenen Räumen gilt die FFP2 Maskenpflicht, sowohl für Kund*innen als auch für alle Mitarbeiter*innen
- Für Mitarbeiter*innen gilt neben der FFP2 Maskenpflicht auch ein 3G Nachweis (geimpft – genesen – getestet) am Arbeitsplatz, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen in Kraft sind
- Schutzmaßnahmen neben 3G am Arbeitsplatz sind Plexiglasschutzwände, Trennwände sowie falls diese nicht möglich sind das Festlegen von festen, abwechselnd arbeitenden Teams
- Die Konsumation von Speisen darf im Radius von 50 Metern vom Lokal nicht erfolgen
- Advent- und Weihnachtsmärkte dürfen nicht öffnen
- Zu hausfremden Personen muss trotz Maske ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden
- Bereits seit Mai sind Unternehmen unabhängig von der Größe des Betriebes verpflichtet einen COVID-Beauftragten sowie ein COVID-Präventionskonzept vorliegend zu haben
Culinarius steht Ihnen bei Fragen zu den aktuellen Beschlüssen als verlässlicher Partner zur Verfügung! Wenden Sie sich an office@culinarius.at und vereinbaren Sie sich Ihren virtuellen Beratungstermin.