Sommer – Sonne – Praktikum. Viele Schüler und Studenten nutzen die Zeit in den Ferien um Erfahrungen zu sammeln und etwas Geld zu verdienen. Praktikanten sind meist flexibel einsetzbar. Sie sind jung und unabhängig und wollen etwas Neues lernen und sich beruflich weiterbilden, dass dafür am Wochenende oder spät abends gearbeitet werden muss nehmen sie in Kauf. Gastronomieunternehmen profitieren von der Motivation und der fachlichen Kompetenz der Praktikanten. Sie bereichern den Betrieb durch theoretisches Know-How, bringen neue Ideen mit ein und sind eine wertvolle Unterstützung.
Arten von Praktikum
Praktika dienen als Schnittstelle zwischen Bildung und Beruf, sie kommen in verschiedenen Formen vor und werden als Pflichtpraktika, Ferialjobs, Volontariat u.ä. ausgeführt. Diese sind jedoch nicht alle gleich zu behandeln, je nach Ausbildungsstadium entstehen unterschiedliche vertragliche Wirkungen und Bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für die Gastronomie entscheidend sind vor allem Pflichtpraktika der Tourismusschulen.
Die meisten Tourismusschulen und touristische Hochschulen verlangen von Ihren Schülern und Studenten ein Pflichtpraktikum während der Ausbildungszeit. Deshalb ist es auf der einen Seite einfach Bewerber zu bekommen, auf der anderen Seite sind die Schüler motiviert und mit Ernsthaftigkeit bei der Sache. Immerhin ist das Praktikum Teil ihrer Ausbildung und das Arbeitszeugnis wirkt sich auf ihre spätere Berufslaufbahn aus. Pflichtpraktika von Schülern im Hotel- und Gastgewerbe sind nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen möglich und unterliegen dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der geltenden Lehrlingsentschädigung entsprechend dem jeweiligen Schuljahr. Die Pflichtpraktikanten werden als Arbeitnehmer beschäftigt und müssen beim zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet werden. Übersteigt der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze von 405,98 Euro monatlich sind die Praktikanten vollversichert (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung), darunter werden sie lediglich unfallversichert.
Praktikum: ein Geben & Nehmen
Praktika bestehen aus einem Geben und Nehmen. Die jungen Arbeitnehmer profitieren von dem Einblick in die Gastronomiebranche, während Gastronomen ihre zukünftigen Servicekräfte oder Köche auswählen können. Passt der/die PraktikantIn zum Gastronomieunternehmen, kann er/sie für eine Festanstellung in Erwägung gezogen werden. In der Gastronomie herrscht ohnehin eine hohe Fluktuationsrate, daher ist es von Vorteil, wenn Gastronomieunternehmen bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter auf bewährte Praktikanten zurückgreifen können. Da das Tagesgeschäft variiert sind auch Aushilfen immer gerne gesehen. Nach einem Ferialjob sind die Praktikanten mit dem Unternehmen vertraut und können den Gastronomiebetrieb an stressigen Tagen effizient unterstützen.
Für eine geregelte Zusammenarbeit ist ein Praktikantenvertrag nötig. Hier müssen die Dauer der Zusammenarbeit (meist drei bis sechs Monate), Lernziele des Praktikums (Tätigkeitsbereiche), BetreuerInnen, leistungsgerechte Vergütung und Urlaubs- und Krankheitsregelungen vereinbart werden. Ebenso wird auf Rechte (Zuständigkeiten des Betriebsrates, Arbeits- und Ruhezeiten etc.) und Pflichten (Verschwiegenheit, Weisungsgebundenheit etc.) eingegangen. Ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit, Entlohnung und Arbeitszeit beugt Missverständnisse vor und legt klare Grundlagen für das Arbeitsverhältnis fest.
Rechtliche Grundlagen
Beachtet werden müssen ebenso rechtliche Grundlagen bezüglich Alter und Art der Beschäftigung von Praktikanten. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, für Praktikikanten über dieser Altersgrenze gilt das normale Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz. Die Arbeitszeit für Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) darf 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Die Wochenarbeitszeit kann auch anders verteilt werden, eine durchschnittliche Arbeitszeit von 40 Stunden darf im festgelegten Durchrechnungszeitraum jedoch nicht überschritten werden. Dieser Durchrechnungszeitraum muss schriftlich festgehalten werden. Jugendliche müssen keine Überstunden leisten. Bei jungen Erwachsenen, welche das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, beträgt die Normalarbeitszeit ebenfalls 8 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die Arbeitszeit kann unter Umständen bis zu 10 Stunden pro Tag ausgedehnt werden. Der Durchrechnungszeitraum für die durchschnittliche Arbeitszeit von 40 Stunden kann höchstens 13 Wochen betragen. Praktikanten in dieser Altersklasse dürfen rein rechtlich Überstunden leisten.
Im Mittelpunkt des Praktikums stehen also Bildung und Beziehung. Die Praktikanten haben die Möglichkeit den Berufsalltag kennen zu lernen und mit der Branche vertraut zu werden, während Gastronomieunternehmen die Chance haben ihre potentiellen zukünftigen Mitarbeiter kennen zulernen. Folglich können langfristige Arbeitsbeziehungen entstehen und ein beständiges Team aufgebaut werden.